Henna
Henna ist ursprünlich die traditionelle Kunst der Hautmalerei
und stammt aus dem Orient.
Diese Art der Körperkunst ist seit Jahrtausenden fester Bestandteil
in kulturellen und religiösen Rieten verschiedener Völker aus Nordafrika,
Indien, Agypten und vieler anderen Orientalen Ländern.
Bereits in der Bibel und alten Schriten wird erwähnt, das Menschen
Tiere und Figuren zu den verschiedensten Anlässen mit Henna
bemahlt wurden.
Heute ist bekannt, das bereits vor 5000 Jahren im alten Agypten
Henna dazu benutzt wurde um Hände, Fingernägel Füße usw.
der Priester und Pharaonen zu färben bevor diese mumifiziert wurden.
Noch heute tragen Frauen z.B. Indische Frauen die Bemahlungen altraditionellen Schmuck
bei Hochzeiten und anderen Festlichkeiten oder Religiösen Rieten.
Doch nicht nur das wurde Henna auch als Färbemittel für Stoffe und Leder verwendet und
wurde durch seine Antiseptischen,Fiebersenkenden und blutstillende Eigenschaften
als Medizin sehr geschätzt.
Der Rohstoff für Henna wird aus einem Cypern-Strauch gewonnen der in vielen Teilen unserer
Welt vorkommt. Blätter, Blüten und Zweige des Lawsonia Inermis werden getrocknet und zu Pulver
vermalen um durch Zugabe verschiedener Esenzen und Aptlikatoren eine Pasteherzustellen.
Die Angerichtete Paste wird dann mittels einer “Spritzdüse” auf die Haut aufgetragen.
Der Hennafarbstoff ist aufgrund seiner chemischen Eigenschaften in der Lage, mit den Bestandteilen
der obersten Hautschicht eine feste Verbindung einzugehen.
Nach dem abtrocknen und entfernen der Paste kommt es auf der Haut zu einer Art “oxidation”
wodurch ein Orangeton entsteht der bis zu einer satten Braunfärbung übergeht.
Die Haltbarkeit einer Hennabemahlung ist ist durch den Zyklus der Hauterneuerung von ca. 28 bis 30 Tagen
eingeschrängt und verschwindet dann (in der Regel) wieder rückstandslos.
Ebenso das Farbspektrum des natürlichen Hennas das auf Rot- und Brauntöne beschränkt ist.
Vorsicht mit Schwarz!
Bei schwarzem Henna ist Vorsicht geboten, da hier in der Regel von synthetischen Farbstoffen
und Zusätzen ausgegangen werden muss, die zum teil Allerien oder Schäden der Haut
zur Folge haben können.
Es gibt nachweislich Fälle wo in der Hennapaste Zusätze von Azofarbstoffen, Kohle, Gummi,
Schuhcreme usw. gefunden wurden, die Hennapaste diehnte lediglich als Trägersubstanz.
Speziell in Urlaubsländern wie Marokko, Tunesien, Türkei usw. gehören “Hennakünstler”
zum allgemeinen Straßenbild, wo man sich für ein paar Cent “verschönern” lassen kann.
Doch Vorsicht, schon mancher musste seinen Urlaub vorzeitig beenden oder sich dort zum Arzt
begeben weil das “Kunstwerk” Allergieen auslöste, brannte wie Feuer oder gar die Haut bleibend schädigte.
Eine intensive Beratung durch Fachleute oder das studieren von Fachliteratur ist auf jeden Fall anzuraten !
In Pakistan, Agypten, Indien und einigen anderen Ländern wird die Hennapflanze bereits komerziell angebaut
und ist sogar zum färben von Haar geeignet.
Durch die Unterschiedliche Kultivierungen der Hennapflanze gibt es mittlerweile auch neutrales Henna
ohne Farbpigmente und ohne gesundheitlichen Nebeneffekt.
Verbot in Deutschland!
Nach Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes für das Gesundheitswesen in Südbayern
ist die Hautfärbung mit dem natürlichen Hennafarbstoff Lawson bzw. der Vertrieb von Produkten
zur Hautfärbung, die den natürlichen Hennafarbstoff enthalten in Deutschland nicht erlaubt und sogar strafbar!
Begründung :
Laut Gutachter des Landesuntersuchungsamtes für das Gesundheitswesen, nach den Angaben beruht
die Färbung unter anderem auf dem Zusatz von Henna.
Die farbgebende Komponente in Henna ist nach Römpp der orangegelbe Farbstoff Lawson.
Gemäß § 3 Abs. 1 KosmetikV dürfen bei dem gewerbsmäßigen Herstellen oder Behandeln
von kosmetischen Mitteln nur die in Anlage 3 zu § 3 KosmetikV aufgeführten Farbstoffe verwendet werden.
Der Farbstoff Lawson wurde jedoch mit der 11. Verordnung zur Änderung der KosmetikV vom 23. Juli 1986
aus der Liste der zugelassenen Färbemittel gestrichen und darf deshalb nicht mehr zur Anwendung
auf der Haut verwendet werden.






